Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gem. § 10 Abs. 3 L-BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.mannheim.de veröffentlichte Webpräsenz der Stadt Mannheim.
Als Kommune streben wir es an, zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des europäischen Parlaments und des Rates unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das entspricht weitgehend dem Standard der „Web Content Accessibility Guidelines 2.1“( WCAG 2.1 AA . ) Das Audit wurde durchgeführt durch die netzstrategen GmbH und datiert auf Mai 2022. Nach diesem Ergebnis wurden Anpassungen durchgeführt, wie z. B. die nachträgliche Untertitelung von Videos.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Punkte, die im nächsten Abschnitt genannt sind, nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.
Noch nicht oder nur bedingt barrierefreie Inhalte
- Die Nutzung des Viewport-Zooms ist möglich, beim Vergrößern verschwindet allerdings ein Teil des Inhalts.
- Eine Vergrößerung der Texte auf 200 % und mehr funktioniert nicht ohne Einschränkungen.
- Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen außerhalb von www.gestaltemannheim.de können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
- der Quellcode der Seite bietet keine durchweg konsistente und erwartbare Nutzungserfahrung über alle Browser und Technologien hinweg.
Feedbackmöglichkeit, Kontakt
Im nachfolgenden Abschnitt „Barrieren zum Internetauftritt melden“ können Sie uns über ein Online‐Formular eine Nachricht zum Thema senden. Über dieses Formular können Sie auch die nicht oder nur bedingt barrierefreien Inhalte in einem für Sie zugänglichen Format anfordern. Wir werden zeitnah darauf reagieren.
Oder Sie wenden sich an Frau Frenz, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Rahaus E 5, 68159 Mannheim, Tel.: 0621 293-2005, Email: ursula.frenz@mannheim.de.
Durchsetzungsverfahren
Falls Ihre Anfrage nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist von vier Wochen ab Zugang auf Ihre Anfrage beantwortet wird, können Sie sich an Frau Frenz, die kommunale Beauftragte der Stadt Mannheim für die Belange von Menschen mit Behinderungen, oder an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
07 11/279-3358
Poststelle@bfbmb.bwl.de
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Diese Erklärung wurde im Mai 2022 erstellt.